Kalender von Veranstaltungen
M
Mo.
|
D
Di.
|
M
Mi.
|
D
Do.
|
F
Fr.
|
S
Sa.
|
S
So.
|
---|---|---|---|---|---|---|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
1 Veranstaltung,
![]() JULEICA-SCHULUNG SCHWERPUNKT JUGENDCLUBS UND JUGENDTREFFS FORTBILDUNG 11./12.02. UND 11./12.03.2023 Ziel des Kurses ist es, ehrenamtliche Jugendleiter*innen auf ihren Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit vorzubereiten und ihnen wichtiges Grundlagenwissen hierfür zu vermitteln. Gemeinsam mit einem aktuellen Erste-Hilfe-Kurs und regelmäßiger ehrenamtlicher Tätigkeit berechtigt die Schulung zum Erwerb der bundesweit gültigen Jugendleiter*innencard JULEICA. Programm Die Ausbildung umfasst ca. […]
30€
|
1 Veranstaltung,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
0 Veranstaltungen,
|
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in