Jugendleiter/in card (Juleica)

Was ist die Juleica?

Die Jugendleiter/-innen-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/-innen für ihre Kompetenz und Ihr Engagement. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung, Respekt und Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Die Juleica schafft Vertrauen bei Eltern und Kindern, bei Organisationen und Behörden, denn Juleicabesitzer/-innen haben eine Ausbildung nach festgeschriebenem Standard absolviert und dabei die eigenen Fähigkeiten unter Beweis gestellt.

Aber die Juleica öffnet nicht nur Türen in der Jugendarbeit!

Denn die erworbenen „Soft Skills“ wie z.B. Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfreudigkeit spielen auch im Job eine wichtige Rolle. Inhaber/-innen der Juleica können einen Ehrenamtsnachweis Bayern beantragen. Weitere Infos dazu findet Ihr unter www.ehrenamtsnachweis.de oder auf der Homepage des Bayerischen Jugendrings unter https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/anerkennung-im-ehrenamt.html. Dieser macht sich richtig gut beim Bewerbungsgespräch.

Wer kann die Juleica beantragen?

Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass der/die Jugendleiter/-in für einen Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII tätig ist (das sind u.a. alle Jugendverbände im SJR). Egal, ob als Betreuer/-in bei Ferienmaßnahmen, Vorstandsmitglied einer Jugendorganisation oder eben Jugendgruppenleiter/-in.

Der/die Jugendleiter/-in muss eine ausreichende praktische und theoretische Qualifikation nachweisen und als Jugendleiter/-in der Jugendarbeit aktiv, längerfristig, kontinuierlich und verantwortlich tätig sein. Die Qualifizierung umfasst folgende Punkte

  • Der/die Jugendleiter/-in ist mindestens 16 Jahre alt (in Ausnahmefällen 15 Jahre)
  • 34 Stunden (à 60 Minuten) Juleica-Ausbildung gem. den Qualitätsstandards des BJR und Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Diese kann im eigenen Verband, beim SJR Erlangen (je 1 Kurswochenende i.d.R. im Februar und März) oder einem anderen Anbieter erworben werden.
  • Es wurde eine Grundausbildung mit mind. 9 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) in Erster Hilfe absolviert. Die Ausbildung darf jedoch bei der Erstbeantragung der Juleica nicht älter als 3 Jahre sein.
  • Für die Verlängerung der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden nachzuweisen. Diese muss aus dem Bereich der Jugendhilfe (darin ist Jugendarbeit enthalten) sein.

Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens die folgenden Inhalte:

  • Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, von Mädchen und Jungen
  • Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Vermittlung von Leitungskompetenzen und Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis
  • Methodenkompetenz
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen (z.B. Wochenendfreizeit, Jugendbildungsmaßnahme, Internationale Jugendbegegnung, usw.)
  • Strukturen der Jugendarbeit (Demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit)
  • Wertorientierung von Jugendorganisationen
  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • Prävention sexueller Gewalt
  • Geschlechtsbewusste Mädchen- und Jungenarbeit

Als Querschnittsthemen fließen Gender Mainstreaming und interkulturelle Kompetenzen bei allen Inhalten mit ein.

Es ist jedoch jedem Träger der Jugendarbeit unbenommen, für Leiter/-innen seiner Maßnahmen notwendige zusätzliche, insbesondere verbands-spezifische Inhalte und Qualifikationen einzufordern bzw. zu vermitteln.

Wie beantrage ich die Juleica?

Die Juleica kann nicht direkt vom SJR Erlangen ausgestellt werden. Sie muss online unter www.juleica-antrag.de beantragt werden. Die Jugendleiter/-innen brauchen dafür nur eine E-Mail-Adresse oder Handynummer, ein digitales Foto/Passbild und circa 15 Minuten Zeit. Seit Oktober 2021 gibt es das neue Juleica-Antragssystem. Dieses wurde handhabungstechnisch nun einfacher gestaltet und bietet mehr Funktionen, um z.B. Eure Nachweisdokumente hochzuladen. Damit Ihr im Antragsprozess direkt mit dem Stadtjugendring Erlangen verknüpft werdet könnt Ihr Euch direkt über folgenden Antragslink https://neu.juleica-antrag.de/application?t=T104998 einloggen. Also: einloggen, ausfüllen und los geht´s! Solltet Ihr Fragen oder Probleme beim Beantragen haben wird auch alles noch einmal genau unter www.juleica.de erklärt. Natürlich könnt Ihr auch gerne bei uns in der Geschäftsstelle unter der 09131/22628 anrufen und wir versuchen mit Euch zusammen eine Lösung zu finden.

Sobald Eure Juleica bei uns eingegangen ist, schicken wir sie Euch zu. Die Juleica wird für eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Danach muss die Juleica neu beantragt werden. Dazu braucht Ihr die unter dem Punkt „Wer kann die Juleica beantragen“ erwähnten 8 Fortbildungs-stunden. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung wegfallen, ist die Juleica zurückzugeben. Die Ausstellung ist für den/die Jugendleiter/-in kostenlos! Die Gebühren werden vom SJR Erlangen übernommen.

Bei Beantragung der Juleica ist es nun ebenfalls möglich gleich die Bayerische Ehrenamtskarte mitzubeantragen. Die Abfrage dazu wird Euch am Ende des Beantragungs-Vorgangs gestellt.

Solltet Ihr Eure Juleica schon vor dieser Möglichkeit beantragt haben, müsst Ihr, um die Ehrenamtskarte zu erhalten nicht noch einmal einen neuen Juleica-Antrag stellen.

Es ist möglich, die Ehrenamtskarte über folgendes Formular zu beantragen. Hierzu müsst Ihr nur das Formular ausfüllen, eine Kopie Eurer Juleica beilegen und beides an die im Formular angegebene Emailadresse senden.

Die Ehrenamtskarte wird Euch dann direkt von der Stadt Erlangen ausgestellt.

Als Besitzer der Juleica könnt Ihr eine Jugendleiterpauschale beim SJR Erlangen beantragen!

In Erlangen tätige Jugendgruppenleiter/-innen, die eine vom SJR ausgestellte Juleica besitzen und keine andere Vergütung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bekommen, erhalten auf Antrag eine pauschale Erstattung der im Ehrenamt in der Jugendarbeit anfallenden Kosten in Höhe von 65,00 € pro Jahr. Ein Nachweis hierüber ist nicht erforderlich.

Das Antragsformular wird Euch einmalig mit Eurer Juleica vom SJR zugeschickt. Für die folgenden Jahre ist das Formular beim SJR Erlangen, oder als Download hier erhältlich und kann jeweils vom 15.01. des laufenden Jahres bis 15.01. des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.

Vergünstigungen mit der Juleica Stand 09/2020 (nur Beispiele – es gibt viele weitere)

  • alle Vergünstigungen der Erlanger Aktiv-Card (s.u.) *)
  • bei Heimspielen des HC Erlangen (in der Arena ohne Pokalspiele) in der Kategorie 5, 5,00 Euro Rabatt auf das Ticket – nur an der Abendkasse und unter Vorlage der Juleica
  • kostenlose persönliche Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk und 10% Ermäßigung in Jugendherbergen
  • kostenloser oder verbilligter Eintritt in Schlössern, Museen, Freizeitparks, Bäder…
  • verbilligter Einkauf z.B. über MitgliederBenefits, anmelden dazu könnt Ihr Euch über https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/juleica/mitgliederbenefits.html
  • günstigere Tarife (z.B. Versicherungen) oder sonstige Ermäßigungen

Da die Juleica bundesweit gültig ist, können auch Vergünstigungen in anderen Gebieten Deutschlands mit der Juleica in Anspruch genommen werden. Alle Informationen dazu finden sich unter https://www.juleica.de/970.0.html?&no_cache=1.

Eine Auswahl der Vergünstigungen speziell für den Raum Erlangen werden wir auf einem extra Flyer zusammenstellen. Dafür bedarf es aber noch einiger Recherchen.

Vergünstigungen mit der Aktiv-Card der Stadt Erlangen

Seit 2001 vergibt die Stadt Erlangen an alle bekannten Gruppen und Verbände in Erlangen, die ehrenamtlich arbeiten, die Aktivcard. Die Karten können vom Empfänger „verantwortungsvoll“ an die Ehrenamtlichen weitergegeben werden.

Die Aktivcard berechtigt zu

  • 50%-Ermäßigung auf
    • alle Vorstellungen des Markgrafen- und Garagentheaters (mit Ausnahme von Vermietungen und Silvestervorstellungen)
    • gVe-Konzerte (kein Online Verkauf)
    • die Jahresgebühr der Stadtbibliothek
    • Internationaler Comic-Salon Erlangen und Erlanger Poetenfest des Kulturamtes
    • Erste-Hilfe-Kurse des ASB
  • Ermäßigter Eintritt für
    • 2,00 Euro in die Ausstellung des Kunstpalais
    • 1,50 Euro in die Erlanger Bäder
    • 2,50 Euro ins Stadtmuseum

Die Aktiv-Card berechtigt ausschließlich zum Einzeleintritt.

Vervielfältigungen sind untersagt.

Kein Nachlass bei den Vorverkaufsstellen der EN.

Die Juleica (s.o.) kann alternativ zur Aktiv-Card verwendet werden. (*)

*) Wir haben festgestellt, dass es manchmal schwierig ist, mit der Juleica dieselben Vergünstigungen zu bekommen, wie mit der Aktiv-Card. Grund ist einfach, dass das Personal oft wechselt und daher schlecht informiert ist. Bleibt standhaft und wenn’s nicht funktioniert hat, gebt uns Bescheid, damit wir nachhaken können. Der Nächste dankt Euch!

Ansprechpartner bei Fragen zur Beantragung oder Verlängerung:

Christine Engelmann
Stadtjugendring Erlangen, Michael-Vogel-Str. 1e, 91052 Erlangen
Mo-Fr 08:00 bis 14:00 Uhr
Tel: 09131/22628
Email: engelmann@sjr-erlangen.de