Neue Zuschussrichtlinien ab 01.01.2023
ONLINE ANTRAGSVERFAHREN
Wir haben für euch das Antragsverfahren erleichtert. Ihr könnt nun ab heute alle eure Zuschüsse online eingeben!
Klick einfach hier!
Ganz entspannt könnt ihr dort eure Angaben online eingeben, Anhänge hoch laden und die Teilnehmerliste einpflegen (sie ist zum Download auch noch mal hinterlegt). Schaut vorbei! Wir arbeiten noch an der Liste- meldet eure Anmerkungen bitte bei info@sjr-erlangen.de!
Formulare & Richtlinien
Alte Zuschussdokumente:
Gültig für Anträge aus dem Jahr 2022:
Neue Zuschussdokumente:
Gültig für Anträge ab dem 01.01.2023
- Zuschussrichtlinien ab 01.01.2023
- Teilnehmer*innenliste neu ab 01.01.2023
- Hilfeliste für Jugendbildungs- und Mitarbeiterbildungsmaßnahmen
Den Allgemeine Zuschussantrag, Anträge für Internationale Maßnahmen, Jugendleiterpauschalen und Sondermaßnahmen entnehmt ihr gerne der linken Spalte.
Übersicht über die Zuschussbereiche
- Grundförderung
- Anschaffungen und Baumaßnahmen
- Freizeiten und Zeltlager
- Projekte und Sondermaßnahmen
- Mitarbeiterbildung
- Jugendbildung
- Internationale Jugendbegegnungen
Grundförderung des Stadtjugendrings
Genauere Informationen zur Förderung durch den Stadtjugendring findest du in unseren Zuschussrichtlinien.
Förderung
jährliche aktionsunabhängige Förderung
Förderbetrag
berechnet sich aus der Mitgliederzahl der einzelnen Jugendorganisationen mit einem Mindest- und Höchstbetrag
Antrag
Antrag muss bis 15.02. eines Jahres vollständig ausgefüllt vorliegen
Verwendungsnachweis
Jahresbericht des Vorjahres muss bis 15.02. des laufenden Jahres vorliegen
Auszahlung
erfolgt auf das Verbandskonto; soll die Zahlung an die nächsthöhere Verbandsebene erfolgen, muss ein entsprechender Beschluss vorliegen
Zuschüsse für Anschaffungen
Förderbetrag
25% der Kosten für die Anschaffung (ohne Anmeldung)
Mindest-/Höchstkosten
mind. 40,00 €, maximal 500,00 € pro Anschaffung (Nachbewilligung am Jahresende je nach Haushaltslage möglich)
Förderfähigkeit
Bedarf für Jugendarbeit (Zelte, Musikinstrumente, Werkzeuge, Medien, Spiele usw.), muss im Besitz der Jugendgruppe bleiben
keine Förderung von Büro- und Geschäftsbedarf, Möbeln und Fahrzeuge, Immobilien, Verbrauchsmaterial
Voranmeldung
nicht möglich
Frist
spätestens 8 Wochen nach der Anschaffung
Verwendungsnachweis
formlos oder per Formular, Originalbeleg (wird zurückgegeben); falls nicht eindeutig: Begründung der Anschaffung beilegen
Zuschüsse für Renovierungen von Jugendräumen
Förderbetrag
bei Renovierungen in Eigenleistung: 100% der Verbrauchsmaterialien (für beauftragte Arbeiten ggf. abweichend je nach Vorstandsbeschluss; ohne Anmeldung)
Mindest-/Höchstkosten
minimal 10€ – maximal 500,00 € pro Maßnahme (Maximalbetrag kann auf Antrag vor der Maßnahme erhöht werden)
Förderfähigkeit
Renovierung von regelmäßig genutzten Jugendheimen/-räumen in Erlangen
Voranmeldung
nur bei Maßnahmen über 500€ oder extern vergebenen Arbeiten (mögl. 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn)
Frist
Abrechnung spätestens 8 Wochen nach Maßnahmenbeginn
Verwendungsnachweis
formlos oder per Formular, kurze Darstellung der geplanten Maßnahme mögl. mit Fotos, Originalbelege (zur Einsicht), Aufstellung der Eigenleistungen
Zuschuss Stadtjugendring für Zeltlager und Freizeiten
Förderbetrag
6,00 € pro ganzer Tag und Teilnehmer (Höchstbetrag: 1.800,00 €)
Mindestdauer
zwei volle Tage (Tage, die nach 12 Uhr beginnen oder vor 12 Uhr enden werden nur halb gezählt)
Alter der Teilnehmer
6 – 26 Jahre (pro angefangene 6 Teilnehmer wird ein Mitarbeiter als Teilnehmer gezählt, auch wenn sie älter als 26 Jahre sind)
Teilnehmerzahl
mindestens 4 (ohne Mitarbeiter)
Voranmeldung
keine
Antragsfrist
spätestens 8 Wochen nach Ende der Maßnahme
Antrag
per Formular; Hauptquittung (i.d.R. Unterkunft oder Fahrtkosten); Ausschreibung; Teilnehmerliste im Original
Zuschuss Stadtjugendring für Sondermaßnahmen und Projekte
Maßnahme
Eintags-, mehrtägige und langfristige Aktionen oder Projekte mit neuartigen oder außergewöhnlichen Themen, Zielgruppen oder Methoden, z.B.
- Arbeit mit besonderen Zielgruppen (Flüchtlinge, Asylbewerber, Menschen mit Behinderung…)
- geschlechtsspezifische Jugendarbeit
- Projektarbeit (z.B. Umwelt, neue Medien, Sucht, andere Kulturen, …)
- Kulturelle Aktivitäten
- Beteiligung an der Gestaltung des Lebensumfeldes
- Verbandsübergreifende Maßnahmen
- Stadtteilarbeit
- Darstellung der Jugendarbeit in der Öffentlichkeit
- Gesellschaftspolitische Aktivitäten
- Initiativen zum Aufbau von Jugendtreffs oder Jugendgruppen
- Seminarreihen
- u.v.a.m.
Förderbetrag
es entscheidet der Vorstand des SJR (i.d.R. 100,00 bis 800,00 €); richtet sich nach Haushaltsmitteln und Programm; maximal Defizitbezuschussung
Dauer
keine Begrenzung (Tagesaktion bis mehrmonatiges Projekt)
Antrag
formlos oder per Formular; Darstellung des Projekts und Finanzierungsplan; möglichst frühzeitig stellen (dann kann die Zuschusszusage vor der Durchführung gegeben werden)
Frist
vor der Maßnahme oder spätestens 8 Wochen nach der Maßnahme
Verwendungsnachweis
Bericht mit Fotos, Abrechnung, alle Belege zur Einsicht
Unser Tipp für Euch: Verdienstausfall bei Maßnahmen der Mitarbeiterbildung (BJR)
Zweck
Jugendleitern bekommen nach dem „Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit“ unbezahlten „Sonderurlaub“ beim Arbeitgeber, sofern sie Freizeiten u.a. leiten oder an Mitarbeiterschulungen oder internationalen Jugendbegegnungen oder überörtlichen Verbandsgremien teilnehmen. Erstattung des Verdienstausfalls wird auf Antrag ersetzt, wenn für Leitung oder Teilnahme an Mitarbeiterschulungen die Freistellung vom Arbeitgeber ohne Lohnfortzahlung gewährt wurde.
Mitarbeiterbildungsmaßnahmen „sollen geeignet sein, Mitarbeiter … auf ihre Aufgaben in der Jugendarbeit vorzubereiten… [es sollen] notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse für ihre jeweilige Aufgabe vermittelt werden … Jeder Maßnahme soll eine … Zielvorstellung zugrunde liegen … [es soll] auf Wünsche und Anregungen der Teilnehmer eingegangen werden.“
Zuschuss des Stadtjugendrings für Mitarbeiterbildungsmaßnahmen
Förderbetrag
13,00 € pro Arbeitstag (mit Übernachtung) und Teilnehmer oder 8,00 € pro Arbeitstag (ohne Übernachtung)
Mindestdauer
6 Arbeitsstunden pro Arbeitstag
Teilnehmer
Mitarbeiter oder künftige Mitarbeiter in Erlanger Gruppen ab 14 Jahren, keine Mindestteilnehmerzahl
Antragsberechtigt
dem SJR angeschlossene Jugendgruppe (auch wenn sie nicht Veranstalter ist, sondern z.B. der Landes- oder Bundesverband)
Voranmeldung/Frist
keine Voranmeldung; Frist bis 8 Wochen nach Maßnahmenende
Antrag
per Formular mit Teilnehmerliste, Ausschreibung, ausführlicher Bericht (mit Zielsetzung, Themen, Methoden, zeitl. Ablauf), Hauptbeleg
Jugendbildungsmaßnahmen „sollen Hilfe zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse geben“ – Inhaltliche Schwerpunkte entnehmt ihr bitte den entsprechenden Zuschussrichtlinien.
Zuschuss des Stadtjugendrings für Jugendbildungsmaßnahmen
Förderbetrag
11,00 € pro Arbeitstag (mit Übernachtung) und TN
7,00 € pro Arbeitstag (ohne Übernachtung) und TN
Mindestdauer
6 Arbeitsstunden
Teilnehmer
Jugendliche von 6 bis 26 Jahren
Voranmeldung/Frist
keine Voranmeldung; Frist bis 8 Wochen nach Maßnahmenende
Antrag
per Formular mit Teilnehmerliste, Ausschreibung, ausführliches Programm (mit Zielsetzung, Themen, Methoden, zeitl. Ablauf), Hauptbeleg
Internationale Begegnungen „sollen die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, ihr gemeinsames Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch von Führungskräften der Jugendarbeit (…) über die Grenzen hinweg ermöglichen. Internationale Jugendarbeit soll jungen Menschen helfen, andere Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennenzulernen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen und die eigene Situation besser zu erkennen. Sie soll ihnen darüber hinaus bewusst machen, dass sie für die Sicherung und demokratische Ausgestaltung des Friedens und für mehr Freiheit und soziale Gerechtigkeit in der Welt mitverantwortliche sind.“
Um eine förderungsfähige internationale Begegnung handelt es sich i.d.R. nur, wenn
- deutsche und ausländische Jugendliche ein gemeinsames Programm zusammen durchführen,
- das Programm nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient,
- ein Gegenbesuch der ausländischen Gruppe geplant oder bereits durchgeführt ist,
- die sprachliche Verständigung zwischen den Jugendlichen gewährleistet ist,
- und das Programm mit den Teilnehmern zusammen langfristig vorbereitet wurde.
Alle Zuschüsse schließen sich gegenseitig aus (d.h. können für dieselbe Maßnahme nicht parallel gestellt werden, ausgenommen sind die Zuschüsse des SJR).
Begegnungen im Ausland
Zuschuss des Stadtjugendrings für Internationale Begegnung
Förderbetrag
Fahrtkostenzuschuss nach Tabelle (43,00 bis 193,50 € pro Person je nach Reiseziel); zusätzlich erfolgt eine Förderung der Teilnehmerinnen/ Teilnehmer der Erlanger Gruppe nach den Richtlinien zur Förderung von Freizeiten/ Zeltlager, ohne dass es hierzu eines gesonderten Antrags bedarf (4,90 € pro Tag/ Teilnehmer, maximal 3.000,00 €)
Mindestdauer
5 Programmtage
Teilnehmer
5-24 Teilnehmer im Alter 12-26 Jahre zzgl. Betreuer (Ausnahme: Jugendleiterdelegationen)
Voranmeldung
per Formular bis 1. März des jeweiligen Jahres – Richtlinien
Frist
8 Wochen nach Maßnahmenende
Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis mit Bericht, Einladung des Gastgebers, Ausschreibung, Abrechnung, Teilnehmerliste, Hauptbelege (Reisekosten)
Zuschuss von Jugendwerken und Stiftungen für IB
Adressen
Deutsch-französisches Jugendwerk (DFJW): www.dfjw.org
Deutsch-polnisches Jugendwerk (DPJW): www.dpjw.org
Deutsch-israelischer Austausch: www.conact-org.de
Deutsch-russischer Austausch: www.stiftung-drja.de
Deutsch-tschechischer Austausch: www.tandem-org.de
Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes für IB
Die Zuschüsse aus dem Bundesjugendplan müssen über die jeweiligen Verbände beantragt werden, die z.T. auch die Modalitäten und Zuschusshöhen festlegen. Generell kann nur gesagt werden:
- an das Programm werden sehr hohe Anforderungen gestellt;
- Maßnahmen müssen sehr lange vorher (oft bis zu einem Jahr!) angemeldet werden;
- die Zuschusshöhe kann je nach Programm, Kosten, Land und Zuschussnachfrage variieren;
Adresse: BMFSFJ
Begegnungen im Inland
Zuschuss des Stadtjugendrings für Gastgruppen aus dem Ausland
Förderbetrag
4,90 € pro Tag und Gast; maximal 3.000,00 €
Erfolgt gemeinsame Unterbringung der Gäste und der Gastgeber (Zeltlager, Jugendherberge o.ä.), können die deutschen TN zusätzlich einen Freizeit- bzw. Jugendbildungszuschuss beantragen.
Mindestdauer
5 Programmtage, mindestens zwei Übernachtungen in oder bei Erlangen
Alter der Gäste
12-26 Jahre (außer Mitarbeiter)
Voranmeldung
bis 1. März des jeweiligen Jahres
Antrag
Formblatt mit Finanzierungsplan
Verwendungsnachweis
Formblatt, Ausschreibung, Teilnehmerliste, Programm, Hauptbeleg, Bericht
Links zu anderen bezuschussenden Stellen
- Bezirksjugendring Mittelfranken
- Bayerischer Jugendring
- Europäische Union (Jugend in Aktion)