Kalender von Veranstaltungen
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![]() Oktobertrubel 2025 – Die Jugendarbeit lädt auf den Schlossplatz ein Am Sonntag, den 12. Oktober 2025, wird der Schlossplatz in Erlangens zum Schaufenster für die bunte, vielfältige und engagierte Jugendarbeit unserer Stadt. Der Oktobertrubel bringt Jugendgruppen, Vereine, Verbände sowie Einrichtungen der Jugendarbeit zusammen und lädt alle Erlanger*innen herzlich ein, dabei zu sein! Für Jugendvereine, -verbände […]
Free
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![]() Am 17. Oktober 2025 lädt der „Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt Fachkräfte und alle Interessierte zum 4. Fachtag ein - in Kooperation mit BildungEvangelisch und gefördert durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt - Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Stadtjugendring Erlangen und Aktion Mensch. Sexualisierte Gewalt […]
30,00€
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AUSGEBUCHT – Mental Health First Aid – Erste Hilfe für den Kopf Tagesworkshop für Jugendleiter*innen
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AUSGEBUCHT – Mental Health First Aid – Erste Hilfe für den Kopf Tagesworkshop für Jugendleiter*innen
Immer mehr junge Menschen leiden unter Stress, Ängsten oder anderen seelischen Belastungen – und Jugendleiter*innen begegnen diesen Herausforderungen oft direkt: in Gruppenstunden, auf Freizeiten oder im persönlichen Gespräch. Doch was tun, wenn ein Jugendlicher plötzlich von depressiven Gedanken, Ängsten oder einem belastenden Erlebnis erzählt? Wie kann man Warnsignale erkennen, einfühlsam und hilfreich reagieren – und […]
10€
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Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in