
4. Fachtag gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
17. Oktober | 8:30 - 16:00
30,00€
Am 17. Oktober 2025 lädt der „Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ der
Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt Fachkräfte und alle Interessierte zum 4. Fachtag
ein – in Kooperation mit BildungEvangelisch und gefördert durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt –
Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Stadtjugendring Erlangen und Aktion Mensch.
Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie der Umgang mit entsprechenden
Verdachtsmomenten sind nach wie vor sehr herausfordernde Themen. Sie verlangen von allen, die damit u.
a. beruflich konfrontiert sind, viel Wissen und einen sehr sensiblen Umgang. Aus diesem Anlass wollen wir
uns am 4. Fachtag gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit diesen Themen befassen.
Nach dem Fachvortrag „Kinder und Jugendliche unter dem Einfluss sexueller Gewalt im Netz“ von Prof. Dr.
Daniel Hajok zum Thema erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Fachinputs, praxisnahen
Workshops und interdisziplinärem Austausch.
Themen sind unter anderem der Umgang mit vermuteten sexuellen Übergriffen sowie sexuelle Gewalt im
digitalen Raum und aktuelle Herausforderungen wie „Cybergrooming“.
Der Fachtag bietet darüber hinaus die Möglichkeit zur Diskussion, zum Austausch und zur Vernetzung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Alle Infos zu den Workshops findet ihr HIER.
Vortrag und Workshop
Teilnahmegebühr 30 Euro
Anmeldeschluss 26.09.2025
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in