
JULEICA-SCHULUNG

Ziel des Kurses
ehrenamtliche Jugendleiter*innen auf ihren Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit vorbereiten und ihnen wichtiges Grundlagenwissen hierfür vermitteln. Gemeinsam mit einem aktuellen Erste-Hilfe-Kurs und regelmäßiger ehrenamtlicher Tätigkeit berechtigt die Schulung zum Erwerb der bundesweit gültigen Jugendleiter*innencard (JULEICA).
Programm
Die Ausbildung ist verteilt auf zwei Wochenenden. Theoretische und praktische Einheiten wechseln sich ab und es werden Methoden der Erwachsenenbildung und der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt. Es ist nur die Teilnahme am kompletten Kurs, d.h. beiden Wochenenden möglich.
Themenkreis Psychologie
• Entwicklungsstufen- & aufgaben
• gendersensible Jugendarbeit
• Prävention sexualisierter Gewalt
Themenkreis Freizeiten
• Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten
• Finanzierung
• Teamgewinnung und -entwicklung
• Ernährung und Hygienevorschriften
Themenkreis Konflikte
• Entstehung von und Umgang mit Konflikten
• Prävention von Gewalt
• Führungsstile
Themenkreis Methoden
• Leitziele der Jugendarbeit
• Mittel- und Methodenauswahl
• Gruppenarbeit
• Spiele und Aktionen
Themenkreis Pädagogik
• Jugendarbeit als außerschulische Bildung
• Das eigene pädagogische Handeln
• Rollen, Phasen & Prozesse in Gruppen
• Lebenssituationen von Kindern & Jugendlichen
• interkulturelles Lernen
Themenkreis Recht & Finanzen
• Struktur & Historie der Jugendverbandsarbeit
• Haftung & Versicherung
• Aufsichtspflicht
• Gema etc.
FACTS
WER: Jugendleiter*innen und alle, die es werden wollen ab 15 Jahren
WANN: Sa. 28.02. und So. 01.03.2026 sowie Sa. 14.03. und So. 15.03.2026
WO: SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen
EUR: 30,00 pro Person (inkl. Verpflegung)
Anmeldeschluss: 08.02.2026
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in