Dart-Turnier des Stadtjugendrings: Fordert den Vorstand heraus! 🎯🏆

Bock auf Darts, gutes Essen und das Kennenlernen anderer Aktiver in Erlangen? Es ist so weit: Der Vorstand des Stadtjugendrings lädt alle Jugendleiter*innen ab 15 Jahren herzlich zum Dart-Turnier ein!
Egal, ob du regelmäßig spielst oder einfach nur einen entspannten Abend verbringen willst – alle sind willkommen! Unser Vorstand um Viola und unseren Vorsitzenden Michi greift selbst zu den Pfeilen. Wer von euch hat das Zeug dazu, gegen den Vorstand anzutreten, ihn an der Scheibe zu schlagen und sich den Dart-Titel zu sichern?
Das erwartet euch:
🎯 Ein spannendes Dart-Turnier um Ruhm, Ehre und den Titel
🤝 Entspanntes Kennenlernen des SJRs sowie anderer Vereine und Verbände
🍕 Leckeres Essen und Getränke für alle
Die wichtigsten Infos auf einen Blick:
Wann: Samstag, 24. Oktober | 17:00 – ca. 21:00 Uhr
Wo: Geschäftsstelle SJR, Michael-Vogel-Straße 1e, Erlangen
Wer: Alle Jugendleiter*innen ab 15 Jahren
Teams: Tretet am besten in Dreierteams an. (Du hast noch kein Team? Kein Problem: Melde dich einfach einzeln an und wir stellen vor Ort ein Team für dich zusammen!)
Anmeldung:
Bitte melde dich oder dein Team bis spätestens 10.10.2026 per E-Mail an herrmann@sjr-erlangen.de an.
Bitte gib bei der Anmeldung Folgendes an:
Deine(n) Namen bzw. die Namen eures gesamten Teams
Welchem Verein bzw. Verband ihr angehört
Eventuelle Lebensmittelunverträglichkeiten (damit wir das beim Essen berücksichtigen können)
Wir freuen uns auf einen coolen Abend mit euch!
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in