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Das Foodcamp
8. August | 9:00 - 11. August | 16:00
80€
DENN ESSEN MAG JEDE*R!
DI. 08.08. BIS FR. 11.08.2022
SELBSTKOCHEND!
Essen mag jede*r (Selbstgekocht schmeckt’s am besten und die guten
Partys sind immer in der Küche.
So lauten die drei Weisheiten des interkulturellen Foodcamps. Gemeinsam wollen wir Gerichte, Lebensmittel und Essgewohnheiten aus verschiedenen Kulturen und Ländern kennen lernen, spielen und eine schöne Ferienzeit miteinandER verbringen. Eingeladen sind alle, unabhängig vom individuellen kulturellen Hintergrund.
Kinder und Jugendliche sollen in diesem Angebot in Kontakt kommen sich über Essen und Kultur austauschen.
Das Programm beinhaltet einen Exkursionstag sowie den Umgang mit Messern und allen erdenklichen Kochmaterialien.
Je nach Coronalage gibt es am letzten Tag ein gemeinsames Essen mit (Pflege-) Eltern, Betreuenden und Erziehungsberechtigten.
Hinweis:
Es handelt sich um eine Veranstaltung des Stadtjugendrings (SJR) Erlangen.
Die Buchung/Anmeldung des Angebots läuft über das Kinderkulturbüro. www.kinderkulturbuero-erlangen.de
Aufgrund unseres z.T. mehrsprachigen und barrierefreien Ansatzes in der Jugendarbeit brauchen wir jedoch unbedingt noch zusätzliche Informationen.
Bitte verwenden Sie folgenden Link: https://www.sjr-erlangen.de/anmeldung/?e=Foodcamp&d=08.08.2023
Eine Anmeldung ohne beide Formulare ist nicht möglich.
WER: max. 11 Kinder und Jugendliche von 9 bis 13 Jahren
WANN: Di. 08.08. bis Fr. 11.08.2023, jeweils von 09:00 – 16:00 Uhr
WO: Treffpunkt Röthelheimpark, Schenkstrasse 111, Erlangen
EUR: 80,00 (mit Erlangenpass 40,00)
INFO: damerow@sjr-erlangen.de
Anmeldeschluss: 27.07.2023
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in