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INFOABEND ZUSCHÜSSE FÜR JUGENDLEITER*INNEN

15. Mai 2024 | 18:00 - 21:00

GELD IN DER JUGENDARBEIT – WOHER NEHMEN?

Neben den Beiträgen der Teilnehmenden gibt es die Möglichkeit, Spenden, Sponsoring, Stiftungsgelder oder weitere Zuschüsse zur Finanzierung der Angebote zu akquirieren. (siehe auch Programmheft Seite 44/45, Demokratie leben!)

PROGRAMM
Heino Sand führt in die Zuschussmöglichkeiten des SJR ein, beantwortet Fragen und bearbeitet mit den Teilnehmer*innen einen Beispielfall für die Antragstellung beim SJR Erlangen.

ZIEL DES KURSES IST ES,
ehrenamtliche Jugendleiter*innen das Zuschusswesen des SJR zu erklären, Fehler-quellen aufzuzeigen und bei Bedarf auf weitere Zuschussmöglichkeiten beim Kreisjugendring ErlangenHöchstadt (KJR), beim Bezirksjugendring Mittelfranken (BzJR), beim Bayerischer Jugendring (BJR) und anderen Zuschussgebern hinzuweisen. Fragen zu konkreten Fällen werden gerne beantwortet.

Eine schriftliche Anmeldung wäre schön. Es können aber auch noch kurz entschlossene Teilnehmer*innen dazu kommen! Bitte am Veranstaltungstag Facebook/Insta-Post beachten!

Bei Fragen zum Kurs:
SJR Erlangen
Michael-Vogel-Str. 1e
91052 Erlangen
Tel.: 09131/22628
E-Mail: info@sjr-erlangen.de
www.sjr-erlangen.de

FACTS

WER: Jugendleiter*innen und alle, die das Thema interessiert

WANN: Mi., 15.05.2024, 18:00 bis 21:00 Uhr (kann sich kurzfristig ändern)

WO: SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen

EUR: keine Kosten

ANMELDUNG: online über www.sjr-erlangen.de oder schriftlich, spontanes Kommen ist auch möglich

Details

Datum:
15. Mai 2024
Zeit:
18:00 - 21:00

Veranstaltungsort

SJR Erlangen
Michael-Vogel-Str. 1e
Erlangen, 91052 Deutschland
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Telefon
09131/22628
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Rücktritt und Umbuchung

Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:

 

  • 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
  • Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
  • Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.

 

Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.

Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in