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INFOABEND ZUSCHÜSSE FÜR JUGENDLEITER*INNEN

15. Mai | 18:00 - 21:00

PROGRAMM

Matthias Kirsch führt in die Zuschussmöglichkeiten des SJR ein, beantwortet Fragen und bearbeitet mit den Teilnehmer*innen einen Beispielfall für die Antragstellung beim SJR Erlangen.

Bei Fragen zum Kurs:

SJR Erlangen
Michael-Vogel-Str. 1e
91052 Erlangen
Tel.:          09131/22628
E-Mail:     info@sjr-erlangen.de und www.sjr-erlangen.de

GELD IN DER JUGENDARBEIT – WOHER NEHMEN?

Neben den Beiträgen der Teilnehmenden gibt es die Möglichkeit, Spenden, Sponsoring, Stiftungsgelder oder weitere Zuschüsse zur Finanzierung der Angebote zu akquirieren. (Demokratie leben!)

ZIEL DES KURSES IST ES,

ehrenamtliche Jugendleiter*innen das Zuschusswesen des SJR zu erklären, Fehlerquellen aufzuzeigen und bei Bedarf auf weitere Zuschussmöglichkeiten beim Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt (KJR), beim Bezirksjugendring Mittelfranken (BzJR), beim Bayerischer Jugendring (BJR) und anderen Zuschussgebern hinzuweisen. Fragen zu konkreten Fällen werden gerne beantwortet.

Eigene Zuschussanträge dürfen von euch gerne mitgebracht werden!

FACTS

WER:                           Jugendleiter*innen und alle, die das Thema interessiert

WANN:                      15.05.24, 18:00 bis ca. 21:00 Uhr

WO:                             SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen

EUR:                            keine Kosten

ANMELDUNG:               Anmeldung

Anmeldeschluss: 10.05.24

Details

Datum:
15. Mai
Zeit:
18:00 - 21:00

Veranstaltungsort

SJR Erlangen
Michael-Vogel-Str. 1e
Erlangen, 91052 Deutschland
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Telefon
09131/22628

Rücktritt und Umbuchung

Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:

 

  • 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
  • Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
  • Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.

 

Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.

Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in