
BETEILIGUNG MIT LEGO®
24. Januar 2024 | 18:00 - 21:00

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in vielen Bereichen des Miteinanders ein spannendes Thema. Doch welche Methode kommt an? Welche ist passend? Welche regt ggf. überhaupt erst dazu an, sich mit einem Thema näher zu beschäftigen?
Der Stadtjugendring verleiht seit einigen Jahren Lego für Spielenachmittage, Freizeiten etc. setzt das Material aber auch gezielt ein, um mit Kindern, Jugendlichen und gelegentlich auch Erwachsenen Modelle im Bereich der Stadtentwicklung und Planung zu erstellen.
„Nur durch Sprache ist es oft schwer eine Meinung zu vermitteln. Deshalb ist es das Ziel der Fortbildung mit Legobauten unkompliziert eine Meinung zu vermitteln.“
In dieser kurzen Fortbildung möchten wir mit den Teilnehmenden exemplarisch eine Beteiligungsaktion mit der Methode Lego® planen, durchsprechen und natürlich auch ausprobieren.
Thematisch werden wir uns dem Bereich der Kinderrechte annehmen und einen Workshop durchführen.
Interessierte dürfen sich im Vorfeld gerne mit den Kinderrechten auseinandersetzen und sich schon mal ein paar Gedanken machen, wie diese bildlich dargestellt werden können und an welcher Stelle in Erlangen diese Darstellung ggf. verortet sein sollte.
FACTS
WER: max. 15 ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit und alle interessierten ab 15 Jahren
WANN: Mi. 24.01.2024, 18:00 bis 21:00 Uhr
WO: SJR Geschäftsstelle, Michael-Vogel-Str. 1e, Erlangen
EUR: keine
ANMELDUNG: bitte schriftlich
Anmeldeschluss: 15.01.2024
Rücktritt und Umbuchung
Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:
- 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
- Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
- Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.
Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.
Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in