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Recht gegen Rechts: Savespaces errichten und aufrecht erhalten.

13. Oktober 2023 | 17:00 - 19:30

Veranstaltungen für Demokratie, Menschenrechte, gegen rechtes Gedankengut und für Vielfalt sind wichtig und richtig. Leider werden gerade diese Veranstaltungen, aufgrund des recht(sextrem)en Menschen- und Weltbildes, immer wieder zum Ziel von Stör- und Desinformationsaktionen.
Rechte Gruppen oder einzelne Akteur *innen nutzen die Plattform, um Aufmerksamkeit zu gewinnen, einzuschüchtern oder schlichtweg zu stören. Aufgrund dessen ist es wichtig genau zu wissen, wie die Gesetzeslage in Deutschland diesbezüglich aussieht und wie konkret eine Veranstaltung, auch mit Störungen, glatt verläuft.

In einem ca. 21/2 Stunden langen Workshop sollen die schriftlichen, rechtlichen und praktischen Hinweise behandelt werden, die dazu nötig sind. In Anschluss an den Informativen Teil wird es die Möglichkeit geben an den/die Referent*in Fragen zu stellen sowie zum Austausch mit anderen Aktiven der Jugendarbeit. Inhaltlich geht es um Einlassvorbehalte, Hausrecht, Polizeiunterstützung und das richtige/sichere Verhalten in emotional anstrengenden Situationen. Mit dem Ziel einen freien und diversen Raum und die darin stattfindende Bildungsarbeit zu schützen.

Einlassvorbehalt: Die Veranstalter*innen behalten sich gemäß § 6 VersG/Art. 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

FACTS

WER: Min. 6 max. 15 Jugendleiter*innen und aktive der Jugendarbeit ab 13 Jahren

WANN: Fr. 13.10.2023, 17:00 bis 19:30 Uhr

EUR: Keine Kosten

INFO: info@sjr-erlangen.de

ANMELDUNG online über www.sjr-erlangen.de
Anmeldeschluss 02.10.2023

LOGOS
Demokratie Leben / Beratungsnetzwerk

Details

Datum:
13. Oktober 2023
Zeit:
17:00 - 19:30

Rücktritt und Umbuchung

Beim Rücktritt von einer Maßnahme beträgt die Bearbeitungsgebühr für eintägige Maßnahmen 5 Euro, bei mehrtägigen Maßnahmen 20 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr:

 

  • 3-4 Wochen vor Maßnahmenbeginn 20 Prozent
  • Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 40 Prozent
  • Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 80 Prozent des Reisepreises.

 

Die Stornogebühr entfällt, falls der/ die Teilnehmer*in eine*n geeigneten Ersatzteilnehmer*in stellt bzw. eine Person von der Warteliste nachrückt.

Tritt der/ die Teilnehmer*in nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/ die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, z.B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in